Die Lüftungsreiniger Lüftungsservice
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Ein Tätigkeitsbereich betrifft die Nichtwohngebäude, sprich Gebäude der öffentlichen Hand, Gewerbe, Handel, Büro und Industrie.

Was bedeutet "Hygiene" in einer Raumlufttechnischen Anlage? Und welchen Stellenwert hat sie?

Die konstante Versorgung von Arbeitsstätten mit hygienischer ("nicht krankmachender/gesundheitserhaltender") Raumluft ist eine der größten Herausforderungen für Gebäudebetreiber. Je größer das Gebäude, desto langfristiger und kontinuierlicher der Instandhaltungsprozess. Der regelmäßige Filtertausch reicht dafür bei weitem nicht aus.

Wir sichern für unsere Auftraggeber durch effiziente und sinnvolle Projektplanung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und verlängern dadurch gleichzeitig die Lebensdauer der Raumlufttechnik in Ihrem Gebäude.

Wie in allen Bereichen der Lüftungsreinigung, rechnet sich auch in Büroräumlichkeiten und Gewerbeobjekten eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Lüftungsanlage aufgrund der Energieeinsparung und des Werterhaltes der RLT-Anlage. Abgesehen davon wird auch das höchste Gut – „die Gesundheit“ der Mitarbeiter / Kunden geschützt.

Spezifisch für den Bereich "Büro & Gewerbe" ist der Hygieneaspekt. Krankmachende Raumluft verursacht unweigerlich Leistungsausfälle im Personalbereich und somit Umsatzeinbußen. Denn eine etwaige Staubkonzentration bzw. eine mikrobiologische Keimbelastung in den luftführenden Leitungen belastet die Atemwege und kann sogar zu Krankheiten wie dem "Sick-Building-Syndrom" oder zu "Building-Related-Illness" führen, die in den letzten Jahren immer häufiger thematisiert werden. Daher macht sich eine gut gewartete und gereinigte RLT-Anlage am Wohlbefinden der Mitarbeiter / Kunden bemerkbar.

Wahrung von Versicherungs- und Haftungsschutz

Zu guter Letzt liegt die Gewährleistung hygienischer Raumluft in Arbeitsstätten auch im Eigeninteresse eines jeden Anlagenbetreibers. Denn schon allein um den elementaren Versicherungs- u. Haftungsschutz aufrecht zu erhalten, ist es Voraussetzung, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. So definiert § 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV, raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Intervalle für Wartungen / Inspektionen gibt die VDI-Richtlinie 6022 in Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ vor: Alle 2 Jahre bei Anlagen mit Befeuchtung. Alle 3 Jahre bei Anlagen ohne Befeuchtung. Wenn ein Schaden durch eine Lüftungsanlage verursacht oder begünstigt wird, entfällt entsprechend den Anführungen in den „allgemeinen und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung“, der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung, wenn festgestellt wird:

  • Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise Stichwort „Papiertiger“
  • Eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften z.B. § 4 ArbStättV

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Adresse

Die Lüftungsreiniger
Felix Keßler - Lüftungsservice
Heinrich-Heine-Straße 25
97688 Bad Kissingen

Mail: info@die-lueftungsreiniger.de
Tel.: 0971 785 19 332

 

 

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